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Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB

Maklerberatung

Als Sachverständige für Immobilienbewertung unterstützen wir Sie bei der fachgerechten und nachvollziehbaren Bewertung von Immobilien und Grundstücken. Auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben und anerkannter Bewertungsverfahren ermitteln wir den Verkehrswert (Marktwert) gemäß § 194 BauGB.

Unsere Bewertungen erfolgen objektiv, transparent und unter Berücksichtigung der individuellen Eigenschaften der Immobilie sowie der aktuellen Gegebenheiten des regionalen Immobilienmarktes.

Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB

Ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten bietet eine fundierte Grundlage, wenn der Wert einer Immobilie zuverlässig und ausführlich dokumentiert werden soll. Bei der Erstellung berücksichtigen wir insbesondere die Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und die für das jeweilige Objekt relevanten Grundstücksmarktdaten.

Je nach Bewertungsobjekt kommen insbesondere das Vergleichswertverfahren, Sachwertverfahren oder Ertragswertverfahren zur Anwendung. Die Auswahl und Anwendung des jeweiligen Verfahrens erfolgt objektbezogen und wird nachvollziehbar begründet.

Kurzgutachten und Immobilienbewertungen

Nicht in jedem Fall ist ein umfangreiches Verkehrswertgutachten erforderlich. Für private oder außergerichtliche Zwecke erstellen wir auf Wunsch auch Kurzgutachten und kompakte Immobilienbewertungen.

Diese können beispielsweise sinnvoll sein bei:

  • Kauf oder Verkauf einer Immobilie
  • Vermögensübersichten und privaten Entscheidungen
  • Erbschaft oder Schenkung
  • Vorbereitung einer Vermögensauseinandersetzung
  • Einschätzung eines marktgerechten Immobilienwertes

Restnutzungsdauer-Gutachten

Darüber hinaus unterstützen wir Immobilieneigentümer bei der Ermittlung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer von Gebäuden. Ein entsprechender Nachweis kann insbesondere im Zusammenhang mit der steuerlichen Gebäudeabschreibung (AfA) von Bedeutung sein.

Ob und in welchem Umfang sich daraus im Einzelfall steuerliche Vorteile ergeben, ist individuell zu prüfen und sollte mit dem jeweiligen Steuerberater abgestimmt werden.

Grundstücksbewertung

Auch bei der Bewertung unbebauter und bebauter Grundstücke stehen wir Ihnen zur Verfügung. Neben dem Bodenrichtwert können unter anderem Lage, Grundstücksgröße und -zuschnitt, Entwicklungs- und Erschließungszustand, planungsrechtliche Gegebenheiten sowie Art und Maß der möglichen baulichen Nutzung für den Grundstückswert von Bedeutung sein.

Persönliche Beratung

Sie möchten wissen, welchen Wert Ihre Immobilie oder Ihr Grundstück aktuell hat oder welche Art von Gutachten für Ihren konkreten Anlass geeignet ist?

Sprechen Sie uns gerne an. In einem ersten Gespräch klären wir gemeinsam den Bewertungsanlass und den erforderlichen Umfang der Immobilienbewertung.

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